GRUNDPLATTE DER MITTELSÄULE
Die Grundplatte ist am unteren Ende des Standrohres (Mittelsäule) angeschweißt und kann in runder oder quadratischer Form geliefert werden und wird auf dem vorgefertigtem Fundament mit Schwerlastankern
verschraubt.
GRUNDPLATTE DER MITTELSÄULE
Die Grundplatte ist am unteren Ende des Standrohres (Mittelsäule) angeschweißt und kann in runder oder quadratischer Form geliefert werden und wird auf dem vorgefertigtem Fundament mit Schwerlastankern
verschraubt.
TREPPENSTUFEN
Die Treppenstufen bestehen aus einer Stahlblechumrandung. Der Außenrand der Stufe ist im Radius der Treppe gerundet. Die Vorderkante der Stufen haben jeweils eine gelochte Sicherheitsantrittskante Die Stufenauflagen bestehen aus :
- Gitterrost mit Maschenteilung 33 x 33 mm (Standard)
- Gitterrost mit Maschenteilung 33 x 11 mm
- Tränenblech (geschlossene Stufenoberfläche)
PODESTE
Die Podesteformen werden individuell gefertigt.
Die Unterkonstruktion besteht entsprechend der statischen Erfordernisse aus U-Stahl. Die Podestauflagen sind identisch der Treppenstufen.
GELÄNDER
Die Geländer werden in komplette Segmente über mehrere Steigungen gefertigt, die ineinander gesteckt und an den Stufenenden verschraubt werden.
Das Standardgeländer ist ein Sicherheitsgeländer und besteht aus senkrechten Geländerstäben Ø 12 mm, die zwischen Handlauf und Untergurt als Rahmen verschweißt sind.
Der lichte Stababstand beträgt max. 12 cm.
Die Geländerhöhe (90 - 110 cm) ist abhängig von der Geschoßhöhe.
HANDLAUF
Der Handlauf besteht aus Rundrohr in Stahl (Standard)
oder Edelstahl V2A jeweils in Ø 33,7 mm oder Ø 42,2 mm.